Die Entsorgung von gefährlichen Abfällen (Sonderabfällen) und nicht gefährlichen Abfällen ist eine Haupttätigkeit unseres Unternehmens. Alle Sonderabfälle werden in unserem nach § 4 BImSchG genehmigten Sonderabfallzwischenlager behandelt und für die endgültige Verwertung bzw. Beseitigung vorbereitet.
Unser Unternehmen verfügt über langjährige Erfahrungen beim Abbruch von gewerblichen und privaten Bauten jeder Art sowie über Arbeiten im kontaminierten Bereich.
Unsere Mitarbeiter sind geschult nach der TRGS 519 und 521 und können Tätigkeiten mit Asbest und Mineralfaserwolle qualifiziert ausüben. Regelmäßige arbeitsmedizinische Untersuchungen sind selbstverständlich.
Alle gefährlichen und nicht gefährlichen Abfälle können in unserem Recyclingpark mit seinen vier nach BImSchG genehmigten Anlagen behandelt, recycelt und zur weiteren Verwertung/ Entsorgung vorbereitet werden.
Kanalreinigung
Mit unseren modernen 8 bis 22 m³ Inhalt fassenden Hochdruck-Saug-Spülfahrzeugen, werden Verstopfungen im Kanalsystem, in Abwasserleitungen und Hausanschlüssen beseitigt und die nachfolgende TV-Inspektion vorbereitet. Es können Haltungslängen bis zu 120 m durchgehend gespült werden.
Die Fahrzeuge verfügen über ein Zweikammersystem, bestehend aus einer Schlamm- und einer Wasserkammer, die durch einen verstellbaren Kolben getrennt sind. Das Volumen kann durch Verschieben des Kolbens variiert werden. Die Spülleistung beträgt 370 l/min bei einem Druck von bis zu 140 bar.
TV-Inspektion
Unsere fahrbare "Fernsehstation" ermöglicht die Untersuchung von alten und neuen Kanalleitungssystemen. Verstopfungen und Defekte werden geortet und können anschließend gezielt saniert werden.
Videoaufzeichnungen und Digitalbilder vermitteln einen umfangreichen Überblick über den Zustand des Kanalnetzes. Die Auswertung der TV- Untersuchungen über Schnittstellen wie ISYBAU95 ist möglich. Die technische Ausrüstung des Fahrzeuges ermöglicht die Bestimmung des Neigungsprofiles innerhalb der Haltung.
Dichtheitsprüfung
Unser Unternehmen verfügt über eine Kanaldichtheitsmeßanlage für Dichtheitsprüfungen von Kanälen und Leitungen der Größenbereiche DN 150 bis DN 1000, sowie von Abscheidersystemen. Diese können entsprechend DIN 1610 mit Luft oder Wasser auf ihre Dichtigkeit geprüft werden. Die Auswertung der Messergebnisse erfolgt digital.
Nach §6 Des KrwG sollen Abfälle in erster Linie vermieden, wiederverwendet und recycelt werden. Abfälle vermeiden können wir nicht, aber Abfälle in unserem Recyclingpark so vorbereiten, dass sie als Rohstoffe der Wirtschaft wieder zugeführt werden, ist eines unserer Spezialgebiete bei der Abfallverwertung.
Damit erbringen wir unseren Beitrag zur Ressourcenschonung und betreiben die Kreislaufwirtschaft, in dem wir viele Abfälle einer stofflichen Verwertung, also einer Wiederverwendung, zuführen.
Um größere Mengen Abfall zu entsorgen stellt unser Unternehmen sowohl für den gewerbetreibenden als auch für den privaten Kunden Container aller Größen zur Verfügung.
1. Geltungsbereich
a. Für die Vertragsbeziehungen zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber gelten ausschließlich diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Altmärkischen Entsorgung und Transport GmbH (AET).
b. Geschäftsbedingungen des Auftraggebers oder Dritter finden keine Anwendung auch wenn die AET ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Sie werden daher nur wirksam vereinbart, wenn der Auftragnehmer sie für den jeweiligen Vertragsabschluss schriftlich ausdrücklich anerkannt hat.
c. Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden dem Auftraggeber schriftlich, oder sofern vereinbart, elektronisch bekannt gegeben. Sie gelten als genehmigt, wenn der Auftraggeber nicht schriftlich oder elektronisch Widerspruch erhebt. Auf diese Folge wird ihn die AET bei der Bekanntgabe besonders hinweisen. Der Auftraggeber muss den Widerspruch innerhalb von 6 Wochen nach Bekanntgabe an den Auftragnehmer absenden.
2. Gegenstand vereinbarter Leistungen/Verträge
a. Die AET übernimmt als alleiniges Unternehmen die im Leistungsvertrag aufgeführten Dienstleistungen für den Auftraggeber.
b. Der Vertrag kommt mangels besonderer Vereinbarung bzw. Regelung mit schriftlicher Auftragsbestätigung des Auftraggebers auf ein Angebot der AET zustande. Sollte eine schriftliche Auftragsbestätigung nicht vorliegen, kommt der Vertrag zu den Konditionen des Angebots mit der Übergabe der Abfälle durch den Auftraggeber an die AET zustande.
c. Angebote der AET behalten für die Dauer von 4 Wochen ab Ausstellungsdatum ihre Gültigkeit.
d. Die AET ist jederzeit berechtigt von der vollständigen Erfüllung des Vertrages zurück zutreten, sofern sich herausstellen sollte, dass sich der Auftrag nicht in der vorgesehenen Art und Weise oder nur zu erheblich höheren Kosten als dem vereinbarten Preis ausgeführt werden kann. Vor Ausführung des Rücktritts hat die AET zunächst dem Auftraggeber eine Änderungsangebot unter Hinweis auf sein Rücktrittsrecht zu unterbreiten. Mündliche, fernmündlich, fernschriftliche, telegraphisch und elektronisch erstellte Aufträge werden nur auf Gefahr des Auftraggebers ausgeführt. Schäden und Kosten, die durch eine fehlerhafte, ungenaue und unvollständige Auftragserteilung entstehen, gehen zu Lasten des Auftraggebers und müssen von diesem der AET ersetzt werden.
3. Leistungen der AET
a. Der Leistungsumfang beinhaltet nach Art der vereinbarten Leistung